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StellenbeschreibungKennziffer: 52407-4Arbeitsort: DE 55232 Alzey ZMV | Praxismanagerin in MKG-Praxis | w/m/d! AlzeySie mögen das umfassende Praxismanagement in Ihrer Praxis, die jenseits des üblichen zahnmedizinischen Spektrums arbeitet. Ihre Arbeitsweise bezeichnen Sie als sorgfältig und genau. 30 Tage Urlaub, freitags um 13 Uhr Feierabend, geregelte Arbeitszeiten, ein super angenehmes Arbeitsumfeld und auch sonst tolle Konditionen sind Ihnen eine Freude. Sehen Sie sich hier?!Arbeitsumfang: Vollzeit Ort: 55232 Alzey IHRE wesentlichen Aufgaben - Sie kümmern sich um die Organisation, Optimierung und weitere Verbesserung der Praxisablläufe. In Ihren Händen liegt zudem die Personalplanung. - Darüber hinaus erstellen sie ärztliche, zahnärztliche und chirurgische Abrechnungen (MKG-Chirurgie / Implantologie). DAS bringen Sie mit - Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur/m ZMV / Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin, AZP oder Praxismanagerin. - Idealerweise verfügen Sie über aktuelle Abrechnungskenntnisse nach GOZ und BEMA sowie im optimalen Fall nach GOÄ aus dem ärztlichen Bereich. Eine entsprechende Weiterbildung wird von der Praxis übernommen. DAS wird unter anderem geboten - Ihr Arbeitsplatz befindet sich in einer topmodernen Praxis mit High-End-Technik. - Es gibt eine freie Urlaubsplanung. Eventuell anfallende Überstunden werden genau finanziell oder mit Freizeit ausgeglichen. Ein sehr ansprechendes Gehalt dürfen Sie der Position entsprechend voraussetzen. Frank Weissert freut sich auf Ihre Bewerbung (am Liebsten mit Lebenslauf und Zeugnissen), bevorzugt per E-Mail unter POST(at)CONVITY.DE, wobei wir alles selbstverständlich DSGVO-konform absolut vertraulich behandeln. Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail und telefonisch (07 11 - 8 88 35 - 2 62). AUF IHRE QUALIFIZERTE BEWERBUNG ANTWORTEN WIR INNERHALB VON 1 BIS 2 TAGEN! Diese Stelle bieten wir als bekannte, spezialisierte Personalberatung im Auftrag der Praxis an. Die Einstellung erfolgt dort unbefristet (keine Zeitarbeit)! Kosten entstehen Ihnen als Arbeitnehmer/in nicht. |