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StellenbeschreibungKennziffer: 88101-1Arbeitsort: DE 88212 Ravensburg MKG-Chirurg oder Oralchirurg (w/m/d) RavensburgSie lieben das vielfältige Arbeiten in der MKG-/Oralchirurgie. Mit geläufigen Methoden und eigenen Behandlungsansätzen setzen Sie sich mit Sorgfalt, Präzision und Kreativität für das Wohl Ihrer Patienten ein. Sehen Sie sich hier?!Ort: 88212 Ravensburg Arbeitsumfang: Vollzeit oder Teilzeit IHRE wesentlichen Aufgaben - Sie führen analog zu Ihrer fachlichen Qualifikation sämtliche Behandlungen durch, die im MKG-Bereich ambulant machbar sind. Dazu zählt auch ein größerer Anteil in der Haut- und Tumorchirurgie sowie ästhetisch-plastische Rekonstruktionen. - Weitere Themen bilden die Implantologie sowie Augmentationen. Behandelt wird von Fall zu Fall auch mit Narkose oder Sedierung. DAS bringen Sie mit - Sie verfügen über die Approbationen in Zahnmedizin und Medizin (optional), idealerweise jeweils einschließlich Promotion. - Darüber hinaus haben Sie den Titel als Fachzahnarzt (w/m/d) für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie / opt. plastisch-ästhetische Operationen oder für Oralchirurgie erworben. - Important: Common (!) German minimum C1 required. DAS wird unter anderem geboten - Die Praxis verfügt stets über Technik auf dem aktuellsten Stand, einschließlich eines hochmodernen OP-Bereichs, DVT (Orangedental PaX-i3D®), OP-Mikroskop etc. - Das Gehalt entspricht Ihrer Qualifikation, wobei verschiedenste Modelle denkbar sind. Flexible Arbeits- und Urlaubszeiten zählen zu den weiteren Vorzügen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (am Liebsten mit Lebenslauf und Zeugnissen), bevorzugt per E-Mail unter POST(at)CONVITY.DE, wobei wir alles selbstverständlich DSGVO-konform absolut vertraulich behandeln. Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail und telefonisch (07 11 - 8 88 35 - 2 62). AUF IHRE QUALIFIZERTE BEWERBUNG ANTWORTEN WIR INNERHALB VON 1 BIS 2 TAGEN! Diese Stelle bieten wir als bekannte, spezialisierte Personalberatung im Auftrag der Praxis an. Die Einstellung erfolgt dort unbefristet (keine Zeitarbeit)! Kosten entstehen Ihnen als Arbeitnehmer/in nicht. |