| |||
|
StellenbeschreibungKennziffer: 18500-2Arbeitsort: DE 70184 Stuttgart Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht mit Wunsch-Schwerpunkt w/m/d StuttgartIhr Arbeitsplatz befindet sich in einer hochmodernen Wirtschaftskanzlei mit rund 12 Anwälten unterschiedlicher Fachrichtungen und mehreren Standorten. Die Kanzlei wächst weiter und benötigt entsprechend Verstärkung - gerne mit Ihrer fachlichen Vorliebe! Auf Sie warten ein angenehmes Team und nicht zuletzt attraktive Konditionen.Arbeitsumfang: Vollzeit Ort: 70184 Stuttgart IHRE Aufgaben - Sie betreuen im Gesellschaftsrecht nationale und internationale Mandate schwerpunktmäßig aus dem Mittelstand, wobei Sie für den Start transportablen Umsatz mitbringen sollten, also Mandanten, die weiterhin bei Ihnen bleiben möchten. - Spannend: Gerne können Sie sich auf Ihre fachlichen Schwerpunkte konzentrieren, sprich die Gebiete für die Sie brennen - M & A, Nachfolgen etc., was auch immer! IHR Profil - Eines Ihrer Examen haben Sie ab vollbefriedigend abgeschlossen. Eine Promotion wäre schön, ist aber keine Voraussetzung - Sehr gutes Englisch, evtl. LL.M.-Abschluss in einem englischsprachigem Land ist erforderlich. DAS wird unter anderem geboten - Die fortschritlliche, topmoderne Kanzlei ist weiter im Wachstum begriffen und bietet Ihnen eine absolut langfristige Perspektive. - Ein angemessenes, konkurrenzfähiges Gehalt dürfen Sie ebenso voraussetzen, wie nicht zuletzt auch ein kompetentes Assistenzteam. Darüber hinaus bestehen sehr gute Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung, auch im Ausland. Frank Weissert freut sich auf Ihre Bewerbung, gerne auch telefonisch oder formlos per E-Mail unter POST(at)CONVITY.DE, wobei wir alles selbstverständlich DSGVO-konform absolut vertraulich behandeln. Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail und telefonisch (07 11 - 8 88 35 - 2 62). AUF IHRE QUALIFIZERTE BEWERBUNG ANTWORTEN WIR INNERHALB VON 1 BIS 2 TAGEN! Diese Stelle bieten wir als bekannte, spezialisierte Personalberatung im Auftrag der Kanzlei an. Die Einstellung erfolgt dort unbefristet (keine Zeitarbeit)! Kosten entstehen Ihnen als Arbeitnehmer/in nicht. |