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StellenbeschreibungKennziffer: 10205-2Arbeitsort: DE 79100 Freiburg Rechtsanwalt | Baurecht / Umweltrecht | (w/m/d) FreiburgIhr Arbeitsplatz befindet sich in einer Kanzlei, die aufgrund großer, populärer Mandate im Bau- und Umweltrecht im Blick der Öffentlichkeit steht. Entsprechend interessant gestaltet sich Ihre Tätigkeit. Dazu kommen sehr angenehme, wertschätzende Kolleginnen und Kollegen sowie weitere gute Konditionen. Wer Freiburg noch nicht kennt: Genießen Sie die herausragende Lebensqualität des Südschwarzwaldes!Arbeitsumfang: Vollzeit Ort: 79100 Freiburg Festanstellung direkt in der Kanzlei (keine Zeitarbeit)! IHRE Aufgaben - Zusammengefasst vertreten Sie Ihre Mandanten im Bau-, Umwelt- und Verwaltungsrecht samt ergänzender Fachbereiche – oft im Rahmen bekannter Großprojekte. DAS bringen Sie mit - Ihre Examen haben Sie mit ordentlichen Ergebnissen abgeschlossen. Sie haben Freude an politischen Belangen und Vorgängen im Bereich öffentlicher Projekte. Nicht zuletzt interessieren Sie sich für Technik, Umweltthemen und besitzen eventuell ein Faible für Physik. - Schnell überblicken Sie auch komplexe Sachverhalte und verfügen über ein gutes Verständnis für wirtschaftliche sowie öffentliche Interessen und Zusammenhänge. DAS wird unter anderem geboten - Sie arbeiten in einer Kanzlei mit mehreren Berufsträgern und fachlich äußerst spannendem proökologischem Schwerpunkt. Es herrscht ein angenehmer, legerer Umgang über die gesamte Hierarchie. - Auf Sie wartet ein angemessenes, attraktives Gehalt passend zu Ihrer Position. Eine langfristige, solide Perspektive ist definitiv gegeben. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen, bevorzugt per E-Mail unter POST(at)CONVITY.DE, wobei wir alles selbstverständlich absolut vertraulich behandeln. Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail und telefonisch (07 11 - 8 88 35 - 26 2). Diese Stelle betreuen wir als bekannte, spezialisierte Personalberatung im Auftrag der Kanzlei an. Die Einstellung erfolgt unbefristet direkt in der Kanzlei (keine Zeitarbeit)! Kosten entstehen Ihnen als Arbeitnehmer/in nicht. |