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StellenbeschreibungKennziffer: 17300-7Arbeitsort: DE 70173 Stuttgart Rechtsanwalt | IT / Gewerblicher Rechtsschutz | (w/m/d)! StuttgartSie arbeiten in einer Kanzlei, welche den Gewerblichen Rechtsschutz und das IT-Recht zu ihren fachlichen Schwerpunkten zählt und hier längst ein großes Renommee besitzt. Dadurch wirken Sie auch an komplexen und somit äußerst reizvollen Mandaten mit. Und die Konditionen passen auch – als Einsteiger/in beginnen Sie mit mindestens 100.000 Euro p.a., erfahrene Anwältinnen und Anwälte verdienen entsprechend mehr. Sehen Sie sich hier?!Arbeitsumfang: Vollzeit Ort: 70173 Stuttgart IHRE Aufgaben - Im Team der Kanzlei sind Sie von Anfang an bei verschiedensten Projekten dabei: Sie beraten genauso in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen, wie auch bei der Sicherung beziehungsweise Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum DAS bringen Sie mit - Das erste und zweite Staatsexamen haben Sie jeweils mit mindestens 9 Punkten abgeschlossen. - Darüber hinaus haben Sie Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, für die Sie sich auch wirklich interessieren und diese in der Praxis anzuwenden wissen. DAS wird unter anderem geboten - In der Kanzlei arbeiten mehr als 40 Anwältinnen und Anwälte verschiedenster Fachgebiete. Beim Einstieg steht Ihnen eine Partnerin oder ein Partner als Mentor zur Seite. Eine Partnerperspektive ist für Sie definitiv gegeben. - Ihr Gehalt wächst mit Ihrer beruflichen Entwicklung. Unsere Frau Hartmann freut sich auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen, bevorzugt per E-Mail unter HARTMANN(at)CONVITY.DE, wobei wir alles selbstverständlich absolut vertraulich behandeln. Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail und telefonisch (07 11 - 8 88 35 - 26 2). AUF IHRE FUNDIERTE BEWERBUNG ANTWORTEN WIR INNERHALB VON 1 BIS 2 TAGEN! Diese Stelle stellen wir als bekannte, spezialisierte Personalberatung im Auftrag der Kanzlei vor. Die Einstellung erfolgt unbefristet direkt in der Kanzlei (keine Zeitarbeit)! Kosten entstehen Ihnen als Arbeitnehmer/in nicht. |